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Das neue Riester Fonds Depot
Alle Infos zum Thema Riester FoerderRente flex bei EBASE
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Allgemeine Fragen zum Ebase Riester FörderRente flex Depot
Wie hoch ist das maximale Eintrittsalter beim Ebase Riester FörderRente flex Depot?
Das maximale Eintrittsalter beträgt 55 Jahre.
Welche Vorraussetzungen müssen für eine Zulagenberechtigung erfüllt werden?
Eine staatliche Förderung für den zertifizierten Fondssparplan Riester FörderRente flex kann derzeit folgender Personenkreis beantragen:
- Alle unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer, die pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
- Empfänger von Besoldung und gleichgestellte Personen, d.h. Angestelle des öffentlichen Dienstes sowie Beamte.
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Altersicherung der Landwirte
- Wenn bei Ehegatten, die im Veranlagungszeitraum nicht dauernd getrennt leben, ein Ehegatte zulagenberechtigt ist, so ist auch der andere Ehegatte zulagenberechtigt, auch wenn er nicht zu vorgenanntem Personenkreis gehört. Vorraussetzung ist ein eigener auf ihn lautender Altersvorsorgevertrag.
Wem wird die Kinderzulage zugeordnet?
Die Kinderzulage wird von Gesetz her der Mutter zugeordnet. Die Mutter kann im Zulagenantrag bis auf Widerruf die Kinderzulage auf den Mann übertragen.
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Muss ich einen Freistellungsauftrag stellen?
Bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen gilt die nachgelagerte Besteuerung. Es muss daher kein Freistellungsauftrag gestellt werden
Kann mein Riestervertrag verpfändet werden?
Das geförderte Guthaben auf dem Riester FörderRente flex Depot ist gegen Verpfändung geschützt.
Ist eine Eröffnung eines gemeinsachtlichen Depots für Ehepaare möglich?
Das ist nicht möglich. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen können Riesterverträge nur in Einzeldepots geführt werden.
Unterliegen die Erträge aus der Riester-Rente der Abgeltungssteuer?
Nein - nach derzeitiger Gesetzeslage! Erträge aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Es liegt hier eine nachgelagerte Besteuerung vor. Bei den Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase kommt dann die nachgelagerte Besteuerung (nach § 22 Abs. 5 EStG) zum Tragen.
Welche Gesellschaft ist für welche Aufgaben bei der Riester FörderRente flex verantwortlich?
Als Produktgeber (Anbieter des Altersvorsorgevertrages) und Antragsteller für die amtliche Zertifizierung für die Riester FörderRente flex ist die cominvest Asset Management GmbH (cominvest) verantwortlich. Das Riester FörderRente flex Depot wird bei der European Bank for Funds Services (ebase) geführt. Innerhalb der Ansparphase stellen 6 renomierte Kapitalanlage-/Investmentgesellscahften jeweils 2 Aktienfonds zur Verfügung: cominvest Asset Management GmbH, Fidelity Investment Services GmbH, JPMorgan Asset Management (Europe) S.à.r.l., M&G International Investments Ltd., Nordea Investment Funds S.A., Pioneer Investments Kapitlanlagegesellschaft mbH.
Gibt es einen Mindestbeitrag?
Die Mindestsparrate beträgt 50,- EUR je Einzuge und 100,- EUR pro Jahr.
FörderRente flex - Wichtige Modalitäten
Die wichtigsten Punkte zum Ebase FörderRente flex Depot haben wir Ihnen kurz zusammengefasst.
- Mindestsparrate von 50 € je Einzug und 100 € pro Jahr
- Wählbarer Zahlungsturnus: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich zum 01. sowie 15. jeden Monats möglich
- Jedezeit veränderbare Sparrate
- Jederzeit mögliche Zuzahlungen
- Alle Zahlungen nur als Lastschriften möglich
- Keine Verpfändung möglich
- Depotführung erfolgt online - inklosive kostenlose Depotauszüge online
- Maximales Eintrittsalter von 55 Jahren
- Informationen zum Thema Kosten des FörderRente flex Depot finden Sie hier
Die Höhe der Aktienquote beim Ebase FöderRente flex Riesterdepot
Die Aktienquote wird für jeden Anleger individuell bestimmt. Sie hängt dabei von zwei wichtigen Faktoren ab: Einmal von der Dauer der Ansparphase und dann von dem geltenden Zinssatz. Bei einem Zissatz von 5,2% und einer Restlaufzeit von 30 Jahren kann die Aktienquote ca. 70% betragen. Mit der immer kürzer werdenden Restlaufzeit nimmt auch die Aktienquote immer weiter ab.
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Quelle: Investmentfonds.de, ein Dienst der InveXtra AG |
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WICHTIGER HINWEIS:
Diese Informationen können nicht alleine die Grundlage für Ihre
persönliche Anlageentscheidung sein. Die Informationen ersetzen nicht die gesetzlich
(§ 19 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften, KAGG) vorgeschriebenen Unterlagen
(Verkaufsprospekt), die vor Abschluß eines Kaufvertrages über Wertpapier- sowie Geldmarkt-Sondervermögen
zur Verfügung gestellt werden müssen. Nähere Informationen zu den einzelnen Fonds der
Investmentgesellschaften entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Verkaufsprospekten, die hier
per Email oder telefonisch und per Fax angefordert werden können:
Kontakt:
Tel.: +49 221 570960
Fax: +49 221 5709620
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Quellen: Investmentfonds.de.
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